im Schützenverein Altheim/Alb
Aufnahme:
Eine Neuaufnahme erfolgt unter folgenden Bedingungen:
- schriftlicher Aufnahmeantrag (Vordruck)
- Bewilligung durch Ausschuß (Abstimmung)
- Aufnahme nur mit Abbuchungsermächtigung für den Jahresbeitrag
- Unterschrift des Erziehungsberechtigten bei Jugendlichen
- Mitgliedsbeitrag (beinhaltet eine Abteilung):
Kündigung
Eine Kündigung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
- schriftliche Kündigung an den 1. Vorsitzenden
- Kündigung kann nur zum Jahresende erfolgen
Anschrift für Aufnahme/Kündigung:
Schützenverein Altheim/Alb e.V.
Uwe Häckel
Zähringerweg 2
89174 Altheim/Alb
Weitere Infos bzw. Kontakt siehe in unserem Impressum.